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Gemeinde Denzlingen
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D-79211 Denzlingen
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Neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Emmendingen

30.01.2024
Seit Januar 2024 kümmert sich Constantin Müller als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 8 um die Feuerstätten in den Gemeinden Denzlingen, Waldkirch-Buchholz, Waldkirch-Suggental und zum Teil in Waldkirch-Batzenhäusle sowie in Vörstetten.

Kontaktdaten:
Constantin Müller
Kappler Str. 50e
79117 Freiburg i. Br.

Tel.: 0151/23363792
E-Mail: info@mueller-kaminfeger.de


Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks vor elf Jahren gibt es neben den sogenannten „hoheitlichen“ auch die „freien“ Tätigkeiten. Im Rahmen freier Tätigkeiten dürfen Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen entsprechend bestimmter gesetzlicher Vorgaben privatwirtschaftliche Tätigkeiten wie etwa das Messen, Reinigen und Überprüfen von Feuerstätten ausüben. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.

Hiervon zu unterscheiden sind hoheitliche Tätigkeiten, die nur von beliehenen Schornsteinfegern, also von für einen bestimmten Bezirk bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern ausgeführt werden dürfen. Hierzu zählen die Feuerstättenschau, die Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, das Führen des Kehrbuchs und die Bauabnahme nach dem Landesrecht. Diese Aufgaben dienen der Brandverhütung und zählen damit zur Gefahrenabwehr.

Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten bundesweit einheitliche Gebühren, die gesetzlich festgelegt sind.

Quelle: Landratsamt Emmendingen