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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung Maximalbelegung von Dachflächen mit Photovoltaik

Die Gemeinde Denzlingen möchte mit diesem Förderbaustein einen Anreiz für die maximale PV-Belegung von Dachflächen schaffen. Der Klimaschutznutzen ist durch die maximale Ausnutzung am größten. Daher werden nur jene Photovoltaikanlagen gefördert, die eine Maximalbelegung und damit die maximal installierbare Anzahl an Solarmodulen aufweisen.

Auszug Förderrichtlinie 2024:

Was wird gefördert?
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Gebäuden. Förderfähig sind ausschließlich Photovoltaikanlagen, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die nachweisbare Maximalbelegung der Dachfläche des Hauptgebäudes laut Potenzial des Solarkatasters der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg5. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann in Ausnahmefällen auch die Belegung der Dachfläche eines Nebengebäudes gefördert werden, wenn die Dachfläche mindestens 5 kWp Anlagenleistung zulässt. Förderfähig sind Selbsteinbauten bei Nachweis des Kaufs von PV-Anlagenbestandteilen. Nicht förderfähig sind Freiflächenanlagen. Bei Gebäuden, die unter die Photovoltaik-Pflicht fallen werden nur jene Anlagenteile gefördert, die über die Mindestanforderung nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung §6 hinausgehen (Nachweis der Mindestanforderung erforderlich).
Die Antragstellung erfolgt immer rückwirkend, spätestens 6 Monate nach Installation.

Bonus PVT-Kollektoren

Für Anlagen mit Photovoltaisch-thermischen-Kollektoren (PVT) gibt es einen zusätzlichen Bonus. Hier ist ein Nachweis des Solar Keymark Zertifikat bzw. der BAFA-Zulassung erforderlich.
Bonus Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik
Die Kombination aus Extensivbegrünung und solarer Energiegewinnung (das Solar-Gründach) wird durch einen Bonus gefördert. Die Förderung gilt für die spezielle Ausführung der Dachbegrünung zur Sicherstellung der Kompatibilität mit einer Photovoltaikanlage (Bedingungen siehe Förderrichtlinie).

Wie wird gefördert?

Gefördert wird die PV-Maximalbelegung in Höhe von 100€/Kilowattpeak Anlagenleistung. Die maximale Förderung beträgt 1.400 € (mit Bonuszuschuss/-zuschüssen: 1.900 € bzw. 2.400 €). Der Bonus für PVT-Kollektoren beträgt 500,00 € pauschal zusätzlich zur PV-Förderung allgemein. Der Bonus für die Kombination PV/Gründach beträgt 500,00 € pauschal zusätzlich zur PV-Förderung allgemein. Bei einer PVT-Anlage in Kombination mit einem Gründach können beide Bonuszahlungen in Anspruch genommen werden.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer/-innen, deren Vertretungsberechtigte oder Hausverwaltungen sind. Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes im Gemeindegebiet von Denzlingen sein. Falls dieser weniger als 50 % der gesamten Nutzfläche ausmacht, wird das Gebäude nicht gefördert.

Verwendungsnachweise
Als Verwendungsnachweis müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
  • Kopie der Installationsrechnung der Photovoltaikanlage
  • Foto der Photovoltaikanlage
  • Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister
(-) Bei PVT-Kollektoren: Nachweis des Solar Keymark Zertifikat bzw. der BAFA-Zulassung
(-) Bei Gründach: Nachweis des Gründachs durch Rechnung und Foto
(-) PV-Pflicht: Nachweis über Mindestanforderung nach der PV-Pflicht-Verordnung §6 (2)
(-) Bei Neubauten, die noch nicht im Energieatlas BW erfasst sind: Nachweis Maximalbelegung durch Fachbetrieb
1. Antragsteller/ Antragstellerin
Vorname*
Name*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Bank
BIC
IBAN
2. PV- Maximalbelegung
Bitte beachten Sie die Hinweise in der Förderrichtlinie:
Voraussetzung für eine Förderung ist die nachweisbare Maximalbelegung der Dachfläche laut Potential des Solardachkatasters der Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg.
Mehr Informationen finden Sie hier
Zuschuss: 100€/ kWp
Maximal installierbare PV- Leistung laut Solardachkataster* kWp
Tatsächlich installierte Leistung der PV- Anlage in kWp kWp
Installationsdatum der PV- Anlage
Es handelt sich um einen Neubau, der noch nicht im Solarkataster erfasst ist? Lassen Sie dieses Formular von Ihrem Solarteur ausfüllen und laden Sie es als Nachweis hoch.
Mindestanforderung gemäß PV- Pflicht kWp
Nachvollziehbare Berechnung als Nachweis erforderlich
gefördert werden nur die Anlagenteile, die über die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung hinausgehen
Bemerkungen:
Sonderfall: Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage
Anteil der PV-Anlage, der nachträglich installiert wurde kWp
Installationsdatum der neuen Anlagenteile
Wie viele Wohneinheiten hat das Objekt ? Anzahl
teils gewerblich/ freiberuflich genutztes Gebäude ja
nein
gewerblich/ freiberufliche Fläche kleiner als 50% ja
nein
3. Der Antrag bezieht sich auf folgendes Objekt in Denzlingen( wenn abweichende):
Straße, Hausnummer
4. Erklärungen
Hier gibt es weitere Informationen zur Photovoltaik-Pflicht.
Ich versichere, dass
  • mir die Förderrichtlinie zum Klimaschutz-Förderprogramm der Gemeinde Denzlingen 2024, Stand 17.04.2024, bekannt ist und ich diese akzeptiere.
  • ich als Miteigentümer oder Hausverwalter mit Vertretungsbefugnis für die Wohnungseigentümergemeinschaft handle.
Mir ist bekannt, dass
  • zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage -erhaltene Zuschüsse an die Gemeinde Denzlingen zurück zu zahlen sind.
  • bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen erhaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E-Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
  • Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • die Gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann bei nicht der Richtlinie entsprechender Ausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage geforderter Nachweise.
5. Verfahrenshinweise und Anlagen
Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Installation der PV- Anlage
Liegt eine PV- Pflicht gemäß der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung §6 (2) vor( Neubau, grundlegende Dachsanierung)? ja
nein
Fotos der installierten PV-Anlage (Bild 1)
(max. 10 MB)
Fotos der installierten PV-Anlage (Bild 2)
(max. 10 MB)
Fotos der installierten PV-Anlage (Bild 3)
(max. 10 MB)
Kopie(n) der Rechnungen für die PV-Anlage (Material/ ggf. Installation) (Bild 1)
(max. 10 MB)
Kopie(n) der Rechnungen für die PV-Anlage (Material/ ggf. Installation) (Bild 2)
(max. 10 MB)
Kopie(n) der Rechnungen für die PV-Anlage (Material/ ggf. Installation) (Bild 3)
(max. 10 MB)
Zahlungsnachweis
(max. 10 MB)
Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister
(max. 10 MB)
ggf. Nachweis über Maximalbelegung bei Neubau
(max. 10 MB)
ggf. Nachweis über Mindestanforderung gemäß Photovoltaik-Pflicht-Verordnung §6 (2)
(max. 10 MB)
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