Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
GebärdenspracheLeichte Sprache Erklärung zur Barrierefreiheit Icon: Stoppen der AnimationTitelbild-Animation stoppen
Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung von Balkonmodulen

Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:
Balkonmodule sind kleine Stecker-Solarstromanlagen, die es Mietern oder Wohnungseigentümern ermöglichen, auf der Terrasse oder dem Balkon Sonnenstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Der Beitrag zu einer dezentralen erneuerbaren Energieproduktion kann so auch ohne eigenes Dach erfolgen, worin großes Potenzial besteht.


Was wird gefördert?
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte mit mindestens 300 Watt, die mit einem oder mehreren Wechselrichtern an einen Stromkreis im Haushalt angeschlossen werden. Die hierfür geltenden Normen sind vom Betreiber/der Betreiberin der Anlage einzuhalten. Geltende Produktrichtlinien und rechtliche Voraussetzungen müssen vor der Installation auf Aktualisierungen geprüft werden, beispielsweise über die Verbraucherzentrale oder bei der DGS-Arbeitsgruppe PVplug unter www.pvplug.de2. Ein Betrieb der Balkonmodule mit handelsüblichen Mehrfachsteckdosen ist nicht zulässig. Für die Produktnorm von Stecker-Solargeräten existiert lediglich ein Entwurf (VDE V 0126-95), der noch entwickelt wird. Verbraucher können sich aber am Siegel der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) orientieren. Die Antragstellung erfolg NACH Umsetzung der Maßnahme, spätestens 6 Monate nach der Installation.

Wie wird gefördert?
Die Gemeinde gewährt einen pauschalen Zuschuss zu Stecker-Solaranlagen in Höhe von 90,00 €.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtigte, Hausverwaltungen oder Mieter sind. Bei Mietern gilt, dass das Einverständnis des Vermieters, des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft vorliegt.3 Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude im Gemeindegebiet von Denzlingen sein. Falls dieser weniger als 50 % der gesamten Nutzfläche ausmacht, wird das Gebäude nicht gefördert. Pro Haushalt wird einmalig eine Anlage mit mindestens 400 Watt gefördert.Die Anzahl der geförderten Balkonmodule pro WEG-Einheit wird bei Antragstellung durch eine Hausverwaltung auf max. acht Anlagen pro Wohnanlage und Jahr beschränkt.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Kopie der Rechnung der Stecker-Solarstromanlage
  • Foto der installierten Stecker-Solaranlage
  • Nachweis Anmeldung Marktstammdatenregister
1. Antragssteller / Antragstellerin
Vorname*
Name*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Bank
BIC
IBAN
2. Balkonmodul
Zuschuss: 90 € pauschal pro Steckersolaranlage mit mindestens 400 Watt- pro Haushalt
3. Der Antrag bezieht sich auf folgende Objekte in Denzlingen
Straße, Hausnummer*
Wohneinheit(en) im Haus Stück
Lagebeschreibung der Wohnung im Gebäude/ oder Wohnungsnummer
teils gewerblich/ freiberuflich genutztes Gebäude ja
nein
gewerblich/ freiberufliche Fläche kleiner als 50% ja
nein
4. Erklärungen
Ich versichere, dass
  • mir die Förderrichtlinie zum Klimaschutz- Förderprogramm der Gemeinde Denzlingen 2024, Stand 17.04.2024, bekannt ist und diese akzeptiere.
mir als Mieter/in das Einverständnis der Vermieter zur Nutzung von Balkonmodulen vorliegt ja
nein
ich als Hausverwalter eine Vertretungsbefugnis habe ja
nein
ich der Eigentümer/ die Eigentümerin bin ja
nein
Mir ist bekannt, dass
  • zu Unrecht-insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage/- erhaltene Zuschüsse an die Gemeinde Denzlingen zurückzuzahlen sind.
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen enthaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E- Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
    Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • Bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
  • ich laut Förderrichtlinien verpflichtet bin, eine Plakette der Gemeinde Denzlingen (wird gestellt) sichtbar am Balkonmodul anzubringen.
  • die Gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann, bei nicht der Richtlinie entsprechender Ausführung oder rechtzeitiger Vorlage.
5. Verfahrenshinweise und Anlagen
Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Installation des Balkonmoduls.
Kopie(n) der Rechnung(en) des Balkonmoduls (ggf. inkl. Nachweis Einspeisesteckdose auf Rechnung oder Foto) (Bild1)
(max. 10 MB)
Kopie(n) der Rechnung(en) des Balkonmoduls (ggf. inkl. Nachweis Einspeisesteckdose auf Rechnung oder Foto) (Bild 2)
(max. 10 MB)
Kopie(n) der Rechnung(en) des Balkonmoduls (ggf. inkl. Nachweis Einspeisesteckdose auf Rechnung oder Foto) (Bild 3)
(max. 10 MB)
Nachweis Anmeldung Marktstammdatenregister
(max. 10 MB)
Foto der installierten Steckersolaranlage
(max. 10 MB)
Um einen Missbrauch unseres Kontaktformulars zu verhindern, geben Sie bitte die folgende Zahl von Hand in das Feld daneben ein.
* Pflichtfelder