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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Kostenlose Erstberatung Fassaden-/Dachbegrünung durch den BuGG

 
Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:

Was wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen unterstützt Begrünungsprojekte an Hausfassaden oder auf dem Hausdach durch eine kostenfreie Erstberatung mit Begrünungsexperten des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. Fragen zu technischen und organisatorischen Belangen werden individuell erläutert und unterstützen dabei, eine nachhaltig lohnende Entscheidung zu treffen. Die Beratung findet telefonisch oder per Videokonferenz statt. Vor-Ort Termine sind prinzipiell möglich, aber durch die Bündelung von Terminen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Kosten für die Beratung übernimmt die Gemeinde Denzlingen zu 100 %.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind.

Wie wird gefördert?
Die Gemeinde übernimmt die Vermittlung an die Berater aus dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. und übernimmt die komplette Kostenabwicklung. Das Beratungsgespräch wird vom Beraternetzwerk direkt mit der Gemeinde Denzlingen verrechnet.

Verwendungsnachweis
Der Berater stellt seine Beratung bei der Gemeinde Denzlingen in Rechnung, als Nachweis dient das Beratungsprotokoll. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann den Beratungswunsch mit dem entsprechenden Antragsformular online einreichen. Die Gemeinde vermittelt den Kontakt, der/die Berater setzen sich dann direkt mit der Antragstellerin/dem Antragsteller in Verbindung.
1. Antragsteller/ Antragstellerin
Vorname*
Name*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
2. Erstberatung Fassaden-/ Dachbegrünung
Ich/ Wir beantrage(n) eine Erstberatung zur Fassaden- und/ oder Dachbegrünung mit einem Begrünungsexperten des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V. als einzelne/r Eigentümer/ Eigentümerin
als Wohnungseigentümergemeinschaft
Zuschuss: 100% Übernahme der Beratungskosten durch die Gemeinde Denzlingen. Die Abwicklung der Beratungskosten erfolgt direkt über die Gemeinde.
3. Der Antrag bezieht sich auf folgende Objekte in Denzlingen
Straße, Hausnummer*
Wohneinheit(en) im Haus* Stück
Anzahl der verschiedenen Eigentümer bei Wohnungseigentümergemeinschaft* Stück
Spezielles Beratungsinteresse an
4. Erklärungen
Ich versichere, dass
  • mir die Förderrichtlinie zum Klimaschutz-Förderprogramm der Gemeinde Denzlingen 2024, Stand 17.04.2024, bekannt ist und ich diese akzeptiere.
  • ich als Eigentümer/ Miteigentümer oder Verwalter mit Vertretungsbefugnis für eine Wohnungseigentümergemeinschaft handle.
Mir bekannt ist, dass
  • zu Unrecht- insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage- erhaltene Zuschüsse an die Gemeinde Denzlingen zurückzuzahlen sind.
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen erhaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E-Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
  • Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • die Gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann, bei nicht der Richtlinie entsprechende Ausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage geforderter Nachweise.
  • die Vermittlung an den Bundesverband GebäudeGrün e.V. durch die Gemeinde erfolgt.
  • die Kontaktaufnahme durch den/ die Berater direkt stattfindet.
  • die Kosten vom Bundesverband GebäudeGrün e.V. direkt mit der Gemeinde Denzlingen abgerechnet werden.
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