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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Zuschussförderung zum Kauf eines (E-) Lastenrads oder eines (E-) Lastenanhängers

Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:

Was wird gefördert?
Die Anschaffung folgender Lastenräder oder Lastenanhänger:

1. Ab Werk ausgestattete Elektro-Lastenräder (Lasten-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Kilometer pro Stunde und einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Pedelecs.
2. Neuwertig gebrauchte Elektro-Lastenräder (Lasten-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Kilometer pro Stunde und einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm.
3. ab Werk ausgestattete, muskelbetriebene Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Fahrräder.
4. Neuwertig gebrauchte muskelbetriebene Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm.
5. ab Werk ausgestattete (E-) Lastenanhänger für Fahrräder oder Pedelecs mit einer Zuladung von mindestens 30 Kilogramm. Nicht gefördert werden selbst gebaute Lastenanhänger.
6. Neuwertig gebrauchte (E-) Lastenanhänger für Fahrräder oder Pedelecs mit einer Zuladung von mindestens 30 Kilogramm.
Bei Elektro-Lastenrädern oder Elektro-Lastenanhängern ist der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers eine Förderbedingung.

Wie wird gefördert?
Die Förderung bei Anschaffung eines Lastenrads oder Lastenanhängers erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten (sog. Anteilsfinanzierung). Bezüglich des Förderbetrages gelten die im Folgenden genannten Höchstbeträge:

1. Die Förderung für neue Elektro-Lastenräder erfolgt in Höhe von 25% der Anschaffungskosten, maximal 500,00 € pro Fahrzeug.
2. Die Förderung für ein neuwertig gebrauchtes Elektro-Lastenrad erfolgt in Höhe von 25% der Anschaffungskosten, maximal 400,00 € pro Fahrzeug.
3. Die Förderung für muskelbetriebene Lastenräder erfolgt in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 300,00 € pro Fahrzeug.
4. Die Förderung für neuwertig gebrauchte muskelbetriebene Lastenräder erfolgt in Höhe von 25% der Anschaffungskosten, maximal 200,00 € pro Fahrzeug.
5. Die Förderung für neue (E-) Lastenanhänger erfolgt in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 500,00 € pro Anhänger.
6. Die Förderung für neuwertig gebrauchte (E-) Lastenanhänger erfolgt in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 400,00 € pro Anhänger.

Wer wird gefördert?
Natürliche Personen mit (Wohn-) Sitz in Denzlingen. Jeder Haushalt wird innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nur einmal unterstützt. Außerdem können Wohnungseigentümergemeinschaften einen Antrag auf Förderung stellen, wenn sie die gemeinschaftliche Nutzung erklären und eine gemeinsame Kontoverbindung angegeben wird.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen beim Klimaschutzmanagement der Gemeinde Denzlingen spätestens 6 Monate nach der Anschaffung eingereicht werden:

  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom
1. Antragsteller/ Antragstellerin
Vorname*
Name*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Bank*
BIC*
IBAN*
2. Zuschuss zur Anschaffung eines Lastenrads oder Lastenanhängers
Ich beantrage einen Zuschuss für folgendes Fahrzeug
Lastenrad mit Elektroantrieb( Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Zuladung maind. 40 kg) neu
neuwertig gebraucht
Lastenrad muskelbetrieben (Zuladung mind. 40 kg) neu
neuwertig gebraucht
(E-) Lastenanhänger( Zuladung mind. 40 kg) neu
neuwertig gebraucht
Zuschuss: 25% der Anschaffungskosten
  • E- Lastenrad neu: max. 500€/ E- Lastenrad gebraucht: max. 400€
  • Lastenrad muskelbetrieben neu: max. 300 €/ Lastenrad muskelbetrieben gebraucht: max. 200€
  • (E-) Lastenanhänger neu: max. 500 €/ (E-) Lastenanhänger gebraucht: max. 400€
Bitte beachten: Förderbedingung für Lastenräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb ist der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers( Nachweis erforderlich).
Anschaffungskosten EUR
Datum der Anschaffung
3. Erklärungen
Mir ist bekannt, dass
  • mir die Förderrichtlinien zum Klimaschutz- Förderprogramm der Gemeinde Denzlingen 2024, Stand 17.04.2024, bekannt ist und ich diese akzeptiere.
  • das geförderte Fahrzeug/ der geförderte Anhänger innerhalb der nächsten 36 Monate nicht weiterverkauft wird.
Mir ist bekannt, dass
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen enthaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E- Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
    Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • Bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
  • der/die Antragsstellende gemäß der Förderrichtlinien verpflichtet ist, für den Zeitraum von 36 Monaten eine Plakette der Gemeinde Denzlingen( abzuholen im Rathaus) sichtbar an dem geförderten Fahrzeug/ Anhänger anzubringen.
  • ich verpflichtet bin, unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen, wenn sich für die Bewilligung maßgebliche Umstände ändern.
  • die Gemeinde Denzlingen jederzeit von ihrem Recht gebrauch machen kann, die Einhaltung der oben genannten Selbstverpflichtung im Laufe der 36 Monate zu überprüfen.
4. notwendige Anlagen/ Verwendungsnachweise
Kopie des Personalausweis
(max. 10 MB)
Bei Fahrzeug/ Anhänger neu ab Werk: Rechnung mit Zahlungsnachweis
(max. 10 MB)
Bei Fahrzeug/ Anhänger neuwertig gebraucht: Kaufvertrag und Zahlungsnachweis
(max. 10 MB)
Bei Fahrzeug/ Anhänger mit Elektroantrieb: Nachweis über Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag
(max. 10 MB)
Bei Fahrzeug/ Anhänger neuwertig gebraucht: Foto des Fahrzeugs/ Anhänhers
(max. 10 MB)
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