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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung Carsharing-Anmeldung

Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:
Angesichts der steigenden Zunahme des Innerortverkehrs und der Neuanmeldungen von PKW werden Lösungen notwendig, um die Anzahl von PKW innerorts zu reduzieren und ein multimodales Mobilitätsverhalten zu fördern. Der Bundesverband Car Sharing e.V. hat in einer Studie von 2015 nachgewiesen, dass ein Car-Sharing-Fahrzeug bis zu 20 private Pkw ersetzt und durch seine Ersetzungsleistung bis zu 99 m Straßenkante von parkenden Autos befreit. Car-Sharing ermöglicht eine flexible Wahl der Verkehrsmittel, wovon vor allem die klimafreundlichen Alternativen zum KFZ profitieren. Dies macht im besten Fall das eigene PKW überflüssig: In der genannten Studie wurden 18,5 Prozent der zum Zeitpunkt der Car-Sharing-Anmeldung noch vorhandene KFZ im Laufe der Car- Sharing-Teilnahme abgeschafft. Der gleichzeitige Ausbau von Car-Sharing Stellplätzen in Denzlingen und die Förderung alternativer Fortbewegungsmittel sollen gemeinsam dafür sorgen, dass in Denzlingen ein klimafreundliches, multimodales Mobilitätsverhalten möglich wird.

Was wird gefördert?
Die Anmeldung bei einem Car-Sharing Anbieter.

Wie wird gefördert?

Die Gemeinde übernimmt die einmalige Anmeldegebühr in Höhe von max. 60,00 €.

Wer wird gefördert?
Personen, die einen Führerschein besitzen und in Denzlingen gemeldet sind.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Anmeldung bei einem Car-Sharing Anbieter eingereicht werden
  • Kopie der Anmeldebestätigung
  • Zahlungsnachweis
1. Antragsteller/ Antragstellerin
Vorname*
Name*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Bank
IBAN
BIC
2. Gegenstand der Förderung: Einmalige Anmeldegebühr bei einem Carsharing Anbieter
Maximale Förderhöhe: 60,00 €
Carsharing Anbieter
Höhe der einmaligen Anmeldegebühr EUR
Datum der Anmeldung
3. Erklärungen
Ich versichere, dass
  • mir die Förderrichtlinie zum Klimaschutz-Förderprogramm der Gemeinde Denzlingen 2024, Stand 17.04.2024, bekannt ist und ich diese akzeptiere.
Mir bekannt ist, dass
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen erhaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E-Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
  • Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
4. notwendige Anlagen/ Verwendungsnachweise( Kopie oder Scan)
Anmeldebestätigung
(max. 10 MB)
Zahlungsnachweis
(max. 10 MB)
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