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Wegen Niedrigwasser: Wasserentnahmeverbot bis 31. Juli 2023

19.06.2023
Vom 17. Juni bis 31. Juli 2023 darf im gesamten Landkreis Emmendingen kein Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen und Seen für den Gemeingebrauch entnommen werden. Erlaubt ist es nur noch im Rhein. Auch das Schöpfen mit Eimern, Gießkannen oder anderen Gefäßen ist nicht mehr zulässig. Ausgenommen ist nur das Tränken von Vieh. Gemeingebrauch ist das jedermann zustehende Recht, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer in einem bestimmten Umfang ohne behördliche Erlaubnis zu nutzen. Für eine darüberhinausgehende Wassernutzung ist ohnehin eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Für die Beregnung aus Grundwasserbrunnen gelten ab sofort ebenfalls Einschränkungen. Sportplätze und andere Sportanlagen dürfen mit Wasser aus eigenen Brunnen nicht mehr zwischen 12 und 18 Uhr bewässert werden, weil in dieser Zeit das Wasser am stärksten verdunsten würde. Ausnahmen gibt es nur für Turniere und Wettkämpfe, dann darf für wenige Minuten bewässert werden. Landwirtschaftliche Flächen dürfen aus eigenen Grundwasserbrunnen zwischen 12 und 18 Uhr ebenfalls nicht beregnet werden. Ausnahmen davon gibt es für die Tröpfchenbewässerung von Kulturen und für die klimatisierende Bewässerung von Erdbeerneupflanzungen während der Anwachsphase mit Intervallberegnung.

Das Wasserentnahmeverbot ist in einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes geregelt, sie ist unter Bekanntmachungen im Internet unter dem Link "mehr Informationen" veröffentlicht.

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