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Landespreis für Kleinkunst 2024 ausgeschrieben

11.04.2024
Pressemitteilung Nr. 022/2024 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Staatssekretär Arne Braun: „Kabarett und Kleinkunst haben seit jeher die heilige Aufgabe, der Gesellschaft den Spiegel vorzuhalten und ihr Publikum zum Lachen zu bringen – kaum ein Genre passt besser in unsere Zeit“

Auszeichnung ist einmalig in Deutschland und die höchstdotierte ihrer Art | Bewerbungsfrist endet am 30. April

„Von wegen, in diesen Zeiten gibt´s nichts zu lachen, im Gegenteil“, so Staatssekretär Arne Braun am Mittwoch (28. Februar) in Stuttgart. „Kabarett und Kleinkunst haben seit jeher die heilige Aufgabe, die Lage im Großen und Ganzen im Blick zu halten, und im Kleinen der Gesellschaft den Spiegel vorzuhalten und die heilige Pflicht, ihr Publikum zum Lachen zu bringen. Oder wie es der letztjährige Preisträger Serdar Karibik so treffend auf den Punkt brachte: ‚Chillig ausrasten‘.“ Dass dies in Baden-Württemberg seit vielen Jahren aufs Vortrefflichste gelingt, beweise Deutschlands höchstdotierter Landespreis für Comedians und Kabarett und deren Preisträgerinnen und Preisträger aus Baden-Württemberg wieder eindrucksvoll. „Kaum ein Genre passt besser in unsere Zeit“, so der Staatssekretär weiter.

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Das Kunstministerium schreibt den Wettbewerb um den Kleinkunstpreis 2024 erneut in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg aus. „Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler mit Landesbezug in allen Sparten der Kleinkunst“, erklärte Staatssekretär Arne Braun.

Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Die Preisgelder werden gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung.

Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt bei einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 22. Oktober 2024 im franz.K in Reutlingen geplant ist. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2024.

Der Kleinkunstpreis wurde 1986 zum ersten Mal zur Förderung junger Nachwuchskünstlerinnen und -künstler im Bereich der Kleinkunst verliehen. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk und die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren.

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Informationen sowie das Bewerbungsformular werden im Internet unter https://mwk-bw.de/kleinkunstpreis bereitgestellt.
Informationen können auch über die Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (LAKS Ba-den-Württemberg e.V.), Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe (soziokultur@laks-bw.de; Tel.: 0721/470 419 09) bezogen werden.


Quelle: Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg